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   OLG Frankfurt, 14.06.2007 - 16 U 4/07   

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https://dejure.org/2007,15401
OLG Frankfurt, 14.06.2007 - 16 U 4/07 (https://dejure.org/2007,15401)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.06.2007 - 16 U 4/07 (https://dejure.org/2007,15401)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 16 U 4/07 (https://dejure.org/2007,15401)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 253 BGB, § 823 Abs 1 BGB, Art 5 Abs 1 GG
    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Schmerzensgeldanspruch bei satirischer Darstellung eines Ballereignisses ohne Anprangerung

  • Judicialis

    BGB § 253; ; BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Unterlassungsansprüche gegen eine satirisch geprägte Berichterstattung über ein Ballereignis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterlassungsansprüche gegen eine satirisch geprägte Berichterstattung über ein Ballereignis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05

    Terroristentochter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2007 - 16 U 4/07
    Von einer solchen kann erst dann die Rede sein, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (BGH - 29. Januar 2002 - VI ZR 20/01 = NJW 2002, 1192; 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05 = BGHReport 2007, 261).

    Deshalb kann der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme dann entfallen oder zumindest im Rahmen der Abwägung zurücktreten, wo sich der Betroffene selbst damit einverstanden gezeigt hat, dass bestimmte, gewöhnlich als privat geltende Angelegenheiten oder Verhaltensweisen öffentlich gemacht werden (BGH - 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05 = BGHReport 2007, 261).

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2007 - 16 U 4/07
    Erweist sich eine Glosse nicht unter dem Blickpunkt der Schmähkritik als unzulässig, sondern fällt sie in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG, so bedarf es ggf. einer Abwägung mit dem gleichfalls grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht des Betroffenen (BGH - 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 = NJW 2000, 1036).
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2007 - 16 U 4/07
    Von einer solchen kann erst dann die Rede sein, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (BGH - 29. Januar 2002 - VI ZR 20/01 = NJW 2002, 1192; 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05 = BGHReport 2007, 261).
  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2007 - 16 U 4/07
    Die Zubilligung einer Geldentschädigung für immateriellen Schaden wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts kommt nach feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung schon im Ansatz nur dann in Betracht, wenn es sich um eine schwerwiegende Verletzung handelt und die Beeinträchtigung nach der Art der Verletzung nicht in befriedigender Weise (z.B. durch Unterlassung) ausgeglichen werden kann (BGH NJW 2005, 58).
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